Angesichts der derzeit leider wieder stark steigenden Corona-Infektionszahlen und in Umsetzung der Beschlüsse auf Landesebene gelten in der Gemeinde Leverkusen-Mitte bis auf weiters folgende Regelungen:
Gottesdienste
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- Es gilt die 3 G-Regel (Schüler müssen ihren Schülerausweis vorzeigen)
- Bis zum Platz wird der Mund-Nasen-Schutz getragen, am Platz kann dieser abgenommen werden
- Auf Gemeindegesang wird momentan verzichtet
- Musikalische Begleitung durch Ensembles ist ohne Maske möglich (z.B. Stadtkantorei, Posaunenchor)
Gruppen und Kreise
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- Gemäß der aktuellen Corona-Schutzverordnung (Inzidenz und Hospitalisierungsrate) mit 2 G (Ausnahme auch hier Menschen unter 18 Jahren, die den Schülerausweis vorlegen)
Gemeindliche Großveranstaltungen
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- Die geplanten gemeindlichen Großveranstaltungen (Seniorenadventsfeier und Neujahrsempfang) werden abgesagt
Externe Veranstaltungen, bei denen Räume der Kirchengemeinde genutzt werden
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- Veranstaltungen, die von einem externen Veranstalter durchgeführt werden und nur die Räumlichkeiten der Kirchengemeinde nutzen, sind für die Einhaltung der aktuell für diese Veranstaltungen geltenden Verordnungen der Corona-Schutzverordnung selbst verantwortlich.