Angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen und in Umsetzung der Beschlüsse auf Landesebene gelten in der Gemeinde Leverkusen-Mitte bis auf weiteres folgende Regelungen:
Gottesdienste
-
- Es gilt die 3G-Regel (Schüler müssen ihren Schülerausweis vorzeigen)
- Bis zum Platz wird der Mund-Nasen-Schutz getragen, am Platz kann dieser abgenommen werden.
- Auf Gemeindegesang wird momentan verzichtet
- Musikalische Begleitung durch Ensembles ist unter Einhaltung der 2G+ Regelung ohne Maske möglich (z.B. Stadtkantorei, Posaunenchor)
Gruppen und Kreise sowie Chöre und Musikensembles
-
- Gemäß der aktuellen Corona-Schutzverordnung (Inzidenz und Hospitalisierungsrate) mit 2G+ (mit Ausnahme von Menschen unter 16 Jahren, die den Schülerausweis vorlegen)
Externe Veranstaltungen, bei denen Räume der Kirchengemeinde genutzt werden
-
- Veranstaltungen, die von einem externen Veranstalter durchgeführt werden und nur die Räumlichkeiten der Kirchengemeinde nutzen, sind für die Einhaltung der aktuell für diese Veranstaltungen geltenden Verordnungen der Corona-Schutzverordnung selbst verantwortlich. Von Gemeindeseite wird 2G+ gefordert.