Mit Blick auf die seitens des Landes NRW Ende Februar angepassten Corona-Maßnahmen gelten in der Gemeinde Leverkusen-Mitte bis auf weiteres folgende Regelungen:
Gottesdienste
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- Es gilt die 3G Regel (Schüler müssen ihren Schülerausweis vorzeigen). Diese wird am Eingang kontrolliert. Handdesinfektion ist optional.
- Bis zum Platz wird der Mund-Nasen-Schutz getragen, am Platz kann dieser abgenommen werden.
- Auf Gemeindegesang wird derzeit noch weiterhin verzichtet (Diese Regelung wird nach dem 20.3. noch einmal überprüft).
- Musikalische Begleitung durch Ensembles ist unter Einhaltung der 2G+ Regelung ohne Maske möglich (z.B. Stadtkantorei, Posaunenchor).
Chöre und Musikensembles
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- Es gilt die 2G+Test (Bei Boosterung nicht erforderlich).
Konzerte und andere kulturelle Veranstaltung
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- Es gilt die 2G Regel.
Gruppen und Kreise
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- Es gilt die 2G Regel.
Externe Veranstaltungen, bei denen Räume der Kirchengemeinde genutzt werden
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- Veranstaltungen, die von einem externen Veranstalter durchgeführt werden und nur die Räumlichkeiten der Kirchengemeinde nutzen, sind für die Einhaltung der aktuell für diese Veranstaltungen geltenden Verordnungen der Corona-Schutzverordnung selbst verantwortlich. Von Gemeindeseite wird 2G gefordert.